FAQ's

Fundraising bezeichnet das Einwerben von Förderungen, Spenden und Zuwendungen von gemeinnützigen Organisationen, meist für konkrete Initiativen und Projekte. Fundraising auf der Uni Graz hat sich zum Ziel gesetzt, besonders förderwürdige und für die Öffentlichkeit interessante Projekte durch Einbindung von Privatpersonen, Institutionen und Unternehmen in der Umsetzung zu unterstützen.
Die Zuweisung von Geld- oder Sachmittel für ein Projekt oder eine Initiative ist dann eine Förderung, wenn KEINE Gegenleistung daraus entspringt. FREIWILLIGE Leistungen des Förderempfängers, wie z.B. die namentliche Nennung von FörderInnen auf Websites, Social Media Sites oder in Publikationen, gelten dabei nicht als Gegenleistung.
Sponsoring hingegen basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung über eine Kooperation oder Zusammenarbeit, die eine Gegenleistung vertraglich festhält, wie z.B. PR- oder Marketingmaßnahmen.
Die Universität Graz richtet sich bei allen Tätigkeiten des Fundraisings nach dem „Code of Conduct für Fundraising an Hochschulen, Forschungs- & Förderungseinrichtungen“. Diese Richtlinie, die das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gemeinsam mit dem Fundraising Verband und VertreterInnen des Hochschul- und Forschungsbereichs entwickelt hat, sichert den sorgsamen Umgang mit FörderInnen und deren Zuwendungen ab. Die Fundraising Abteilung der Universität Graz verpflichtet sich freiwillig zur Einhaltung des Code of Conduct.
Förderinnen und Förderer erscheinen auf Wunsch namentlich auf unserer Website sowie teils auch auf projektverbundenen Social Media Sites und Publikationen. Je nach Projekt gibt es meist weitere Maßnahmen, die Sie als FörderIn honorieren und sichtbar machen. Sehen Sie sich dazu unsere abgeschlossenen Projekte hier auf der Website an!
Die Universität Graz ist als Universität gemäß § 4a Abs 3 Z 1 EStG spendenbegünstigt und in der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen als „Karl-Franzens-Universität Graz“ eingetragen. Daher sind Spenden (freiwillige Zuwendungen) sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen steuerlich absetzbar.
Voraussetzung für die automatische Berücksichtigung in Ihrer Steuererklärung: Der Spendenorganisation muss der Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum bekannt geben werden. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt übermitteln und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.
Beim Finanzamt oder bei Ihrer steuerlichen Vertretung können Sie sich über die exakte Höhe des einkommensteuerrechtlich anzuerkennenden Betrages informieren. Nähere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/spendenservice.html
Wenn Sie Ihr Geburtsdatum und Ihren Vor- und Nachnamen im Zuge Ihrer Spende bekannt geben, wird diese automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und ist somit steuerlich absetzbar. Diese vereinfachte Spendenabsetzbarkeit gibt es seit 01.01.2017. Wichtig ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel genau übereinstimmt.
Elektronische Zahlung
Geben Sie Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum direkt beim Ausfüllen des Online - Zahlungsformulars bekannt. Bitte auf die korrekte Schreibweise von Vor- und Nachnamen entsprechend Ihres Meldezettels achten.
Zahlung mittels Erlagschein
Tragen Sie unter „Verwendungszweck“ Ihr Geburtsdatum und Ihren Vor- und Nachnamen (übereinstimmend mit dem Meldezettel) ein.
Weitere Informationen unter: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/spendenservice.html
Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein großes Anliegen. In der Datenschutzerklärung für Fundraising an der Uni Graz finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten. Die im Fundraising erhobenen Daten werden ausschließlich zur internen Verarbeitung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Namentliche Nennung auf Projekt- und Social Media Sites sowie der Fundraising – Website der Uni Graz
Spenderinnen und Spender werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung namentlich genannt. Auch eine nachträgliche Löschung ist natürlich möglich.
Löschung Ihrer Daten
Falls Sie nicht wünschen, dass Ihre Daten gespeichert werden, können Sie uns jederzeit unter fundraising(at)uni.graz.at kontaktieren und deren Löschung bewirken.
Abteilung für Fundraising
Bereiche: Förderungen, Zuwendungen, Stiftungen
Geidorfgürtel 21/I, 8010 Graz
Mag. Verena Langer
Mag. Rosa Riegler
Natascha Wippel